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Kirchenwahlen am 1. Advent


Kirchenwahlen am 1. Advent – 30. November 2025


Was wird gewählt?

Am 30. November 2025 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die

Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte der rund 1.000 Gemeinden sowie 90

Personen für die Landessynode gewählt. 


Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat leitet gemeinsam mit dem Pfarrer die Gemeinde.

In unserer Kirchengemeinde sind 7 Personen zu wählen. Sie haben daher

7 Stimmen. Die Bewerber, die Sie wählen wollen, kennzeichnen Sie dadurch, dass Sie ein

Kreuz in den Kreis vor deren Namen setzen.

Sie dürfen einzelnen Bewerbern auch zwei Stimmen geben, aber nicht mehr als zwei. In

diesem Fall setzen Sie die Zahl „2“ in den Kreis vor den Namen des Bewerbers oder bringen

2 Kreuze an. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 7 Stimmen vergeben werden.

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich am Sonntag, 2.11.2025 im Anschluss an

den Gottesdienst vor. Bei den Wahlunterlagen wird auch ein Flyer mit der Vorstellung der

Kandidaten dabei sein.


Die Landessynode

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren

Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und

30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal

pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den

Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt. Unsere Gemeinde gehört zum Wahlkreis

Esslingen.

Die Synodalen bestimmen den Kurs der Landeskirche auf gesamtkirchlicher Ebene.

Die württembergische Landessynode besteht aus Mitgliedern von aktuell vier

Gesprächskreisen – so werden die kirchenpolitischen Gruppierungen innerhalb der Synode

genannt.


Nähere Informationen zu Aufgaben der Landessynode und zu den Gesprächskreisen mit

ihren Schwerpunkten finden Sie hier:

https://www.kirchenwahl.de/landessynode


Mit dem Church-O-Mat lernen Sie die Kandidierenden für die Landessynode und ihre

Vorhaben für unsere Landeskirche kennen und können überprüfen, wie dies mit Ihren

eigenen Vorstellungen der Kirche übereinstimmt.

https://www.churchomat.de/


Wie kann gewählt werden?

Alle Wahlberechtigten bekommen bis spätestens 23. November alle Wahlunterlagen

zugesandt – auch die Briefwahlunterlagen. Am 30. November können alle Wahlberechtigten

ihre Stimme im Wahllokal abgeben, bei uns in Owen im ev. Gemeindehaus, Kirchstraße 1.

Die Wahlzeit beginnt nach dem Ende des Gemeindegottesdienstes um 11:15 Uhr und endet

um 18 Uhr. Der Wahlausweis soll zur Wahl im Wahllokal mitgebracht werden. Wir

empfehlen, den Stimmzettel daheim schon auszufüllen und im entsprechenden

Wahlumschlag zur Wahl mitzubringen.


Briefwahl:

Es ist auch Briefwahl möglich.

Wenn Sie Briefwahl bevorzugen, beachten Sie bitte unbedingt die Erklärungen auf dem

Hinweisblatt zur Briefwahl. Der Briefkasten für die Briefwahl befindet sich am Ev. Pfarramt,

Kirchstraße 3. Wahlbriefe müssen dort am Wahltag spätestens bis 18 Uhr eingegangen sein.