Kirchenwahlen am 1. Advent
Kirchenwahlen am 1. Advent – 30. November 2025
Was wird gewählt?
Am 30. November 2025 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die
Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte der rund 1.000 Gemeinden sowie 90
Personen für die Landessynode gewählt.
Der Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat leitet gemeinsam mit dem Pfarrer die Gemeinde.
In unserer Kirchengemeinde sind 7 Personen zu wählen. Sie haben daher
7 Stimmen. Die Bewerber, die Sie wählen wollen, kennzeichnen Sie dadurch, dass Sie ein
Kreuz in den Kreis vor deren Namen setzen.
Sie dürfen einzelnen Bewerbern auch zwei Stimmen geben, aber nicht mehr als zwei. In
diesem Fall setzen Sie die Zahl „2“ in den Kreis vor den Namen des Bewerbers oder bringen
2 Kreuze an. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 7 Stimmen vergeben werden.
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich am Sonntag, 2.11.2025 im Anschluss an
den Gottesdienst vor. Bei den Wahlunterlagen wird auch ein Flyer mit der Vorstellung der
Kandidaten dabei sein.
Die Landessynode
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren
Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und
30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal
pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den
Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt. Unsere Gemeinde gehört zum Wahlkreis
Esslingen.
Die Synodalen bestimmen den Kurs der Landeskirche auf gesamtkirchlicher Ebene.
Die württembergische Landessynode besteht aus Mitgliedern von aktuell vier
Gesprächskreisen – so werden die kirchenpolitischen Gruppierungen innerhalb der Synode
genannt.
Nähere Informationen zu Aufgaben der Landessynode und zu den Gesprächskreisen mit
ihren Schwerpunkten finden Sie hier:
https://www.kirchenwahl.de/landessynode
Mit dem Church-O-Mat lernen Sie die Kandidierenden für die Landessynode und ihre
Vorhaben für unsere Landeskirche kennen und können überprüfen, wie dies mit Ihren
eigenen Vorstellungen der Kirche übereinstimmt.
Wie kann gewählt werden?
Alle Wahlberechtigten bekommen bis spätestens 23. November alle Wahlunterlagen
zugesandt – auch die Briefwahlunterlagen. Am 30. November können alle Wahlberechtigten
ihre Stimme im Wahllokal abgeben, bei uns in Owen im ev. Gemeindehaus, Kirchstraße 1.
Die Wahlzeit beginnt nach dem Ende des Gemeindegottesdienstes um 11:15 Uhr und endet
um 18 Uhr. Der Wahlausweis soll zur Wahl im Wahllokal mitgebracht werden. Wir
empfehlen, den Stimmzettel daheim schon auszufüllen und im entsprechenden
Wahlumschlag zur Wahl mitzubringen.
Briefwahl:
Es ist auch Briefwahl möglich.
Wenn Sie Briefwahl bevorzugen, beachten Sie bitte unbedingt die Erklärungen auf dem
Hinweisblatt zur Briefwahl. Der Briefkasten für die Briefwahl befindet sich am Ev. Pfarramt,
Kirchstraße 3. Wahlbriefe müssen dort am Wahltag spätestens bis 18 Uhr eingegangen sein.
